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Satzung des Opel Club St.Wendel

Satzung
des Opel - Club St.Wendel
§1 Name und Sitz: Opel – Club St. Wendel Dorfstraße 29 66649 Güdesweiler
§2 Zweck: Eine Interessen Gemeinschaft zur Förderung
der Geselligkeit. Wir erreichen dies durch gemeinsame
Aktivitäten; z.B. Grillen, Fahrten zu Opel Treffen und
verschiedenen Veranstaltungen.
Mittel des Vereins (Geld, Material) dürfen nur benutzt werden,
wenn sie dem Nutzen des Opel Clubs dienen!! Bei Auf-
lösung des Opel Clubs wird das gesamte Vermögen
an eine soziale Einrichtung gespendet. Diese Aktion entscheidet
der 1 Vorsitzende wie, wo und wann das Geld gespendet wird.
§3 Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft:
Mitglied des Opel Club St. Wendel kann jeder werden, der
mindestens 18 Jahre alt ist und einen Opel fährt (egal ob Mann
oder Frau), jedoch müssen die Regeln des Opel Clubs
akzeptiert und befolgt werden.
§4 Erwerb der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft im Opel-Club St. Wendel kann erworben
werden durch 10-maliges Erscheinen zu den Sitzungen, danach
erfolgt eine geheime Abstimmung durch den Club; das Ganze muss
einstimmig beschlossen werden.
Der Clubbeitrag beträgt: Aktive 6€ und Inaktive 3€.
Jedes Mitglied muss einen Dauerauftrag einrichten, auf das Konto des
Clubs.
Hier kann er frei wählen ob er halbjährlich, vierteljährlich oder
jährlich,
überweist. Wenn ein Mitglied sich für die jährliche Variante
entscheidet, braucht er dem Club nur eine Pauschale von 60€ (Aktive) zu
überweisen. Für Inaktive
beträgt die Pauschale 30€ . Bei den beiden anderen Varianten bleibt der
normale Clubbeitrag
bestehen. Aktive 6€ (72€) und Inaktive 3€ (36€).
Erwerb der Mitgliedschaft in Ausnahmefällen über den Vorstand
bzw. durch die Club Mitglieder zu entscheiden.
§5 Ende der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche oder mündliche
Erklärung an den Vorstand. Ein Mitglied scheidet aus, wenn
es nicht im Interesse des Opel Clubs handelt oder die
Pflichten grob verletzt! Das Ausscheiden entscheidet der
Vorstand des Opel Club St. Wendel.
§6 Rechte und Pflichten des Mitglieds:
Das Mitglied hat nach den Bestimmungen des Opel Club
St. Wendel Sitz und Stimme. Das Mitglied kann jederzeit an
den Versammlungen teilnehmen und hat Anspruch auf Rede-
Recht. Das Mitglied ist verpflichtet, sich für die Ziele des Clubs
einzusetzen und die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft
zu erfüllen.
§7 Ordnungsmaßnahmen:
Bei Verstoß gegen die Rechte oder Pflichten hat der 1 Vorsitzende oder
der 2 Vorsitzende
die Pflicht dies sofort bekannt zu geben und der betreffenden Person
eine
a) Verwarnung
b) Verweis
c) Abmahnung
d) Aberkennung der Mitgliedschaft und damit auch die Aberkennung, den
Namen des Opel Clubs tragen zu dürfen.
Ein Mitglied Muss nach der 3 Abmahnung den Club verlassen und darf den
Namen
Opel Club St. Wendel nicht mehr tragen.
§8 Rechte des Betroffenen:
Vor jeder Ordnungsmaßnahme muss der Betroffene angehört werden.
§9 Vorstand:
Der Vorstand besteht aus:
a) 1. und 2. Vorsitzender
b) Kassenwart
c) Schriftführer
Der Vorstand hat alle 6 Monate eine Vorstandsitzung zu machen,
desweiteren muss die Sitzung
1 Woche vorher angesagt werden
und vom Schriftführer zu Protokollieren.
§10 Mitgliedsversammlungen:
Die Mitgliedsversammlung wird jedem Mitglied schriftlich bzw.
mündlich übermittelt. Das Erscheinen ist Pflicht! Bei Krankheit
oder anderweitigen dringenden Terminen solltet man kurz Bescheid
sagen.
Wenn ein Mitglied sich schon ein halbes Jahr nicht mehr gemeldet hat,
wird dies 3-mal angemahnt. Wenn bei der 3 Mahnung keine Reaktion kommt
wird das Mitglied aus der Clubgemeinschaft ausgeschlossen. Es wird ein
Termin
gesetzt für den Ausstehenden Geldbetrag (wenn vorhanden) zu begleichen.
§11 Wahlen:
Die Wahlen der Vorstandsmitglieder sind geheim.
Die Vorstandswahlen des Opel Club St. Wendel finden alle
10 Jahre statt.
Der Vorstand kann während dieser Zeit nicht gestürzt werden.
Am 27.10.2008 wurde durch eine geheime Wahl der Beschluss gefasst dass
der bestehende Vorstand nur noch alle 10 Jahre gewählt wird
a) 1. und 2. Vorsitzender Wilhelm Martin / Neufang Partrick
b) Kassenwart Wilhelm Christine
c) Schriftführer Neufang Nicole
§12 Schriftzüge und ähnliche
Schriftzüge ( T-Shirts, Scheibenaufkleber usw. ) werden dem
Mitglied erst nach der Probezeit ausgehändigt. Nach Austritt
oder Ausschluss sind alle Artikel, die den Schriftzug Opel Club
St. Wendel tragen zu entfernen oder zurückzugeben.
§13 Beschlussfähigkeit: (§ 13 a Gründer des Opel Club St.Wendel)
Die Organe (1 Vorsitzende 2 Vorsitzende) des Opel Clubs sind
beschlussfähig; bei Festen und
Veranstaltungen. Und tragen die Verantwortung über den Club.
§ 13 a 1.
Die Gründer des Opel Club St.Wendel können nicht aus der i.G
Ausgeschlossen werden.
§ 13 a 2.
Die Gründer sind Marco Lauer wohnhaft Namborn 1. Vorsitzender
Die Gründer sind Martin Wilhelm wohnhaft Güdesweiler 2. Vorsitzender
§ 14 Geldgeschäfte ( Konto)
Vollmacht über das Clubkonto hat nur der 1 Vorsitzende; jeglicher
Zahlungsverkehr geht
über den Vorstand
( das heißt Ausgaben aus der Clubkasse müssen mit dem 1 Vorsitzenden
abgeklärt werden.)
Der Vorstand des Opel Club St. . Wendel
des Opel - Club St.Wendel
§1 Name und Sitz: Opel – Club St. Wendel Dorfstraße 29 66649 Güdesweiler
§2 Zweck: Eine Interessen Gemeinschaft zur Förderung
der Geselligkeit. Wir erreichen dies durch gemeinsame
Aktivitäten; z.B. Grillen, Fahrten zu Opel Treffen und
verschiedenen Veranstaltungen.
Mittel des Vereins (Geld, Material) dürfen nur benutzt werden,
wenn sie dem Nutzen des Opel Clubs dienen!! Bei Auf-
lösung des Opel Clubs wird das gesamte Vermögen
an eine soziale Einrichtung gespendet. Diese Aktion entscheidet
der 1 Vorsitzende wie, wo und wann das Geld gespendet wird.
§3 Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft:
Mitglied des Opel Club St. Wendel kann jeder werden, der
mindestens 18 Jahre alt ist und einen Opel fährt (egal ob Mann
oder Frau), jedoch müssen die Regeln des Opel Clubs
akzeptiert und befolgt werden.
§4 Erwerb der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft im Opel-Club St. Wendel kann erworben
werden durch 10-maliges Erscheinen zu den Sitzungen, danach
erfolgt eine geheime Abstimmung durch den Club; das Ganze muss
einstimmig beschlossen werden.
Der Clubbeitrag beträgt: Aktive 6€ und Inaktive 3€.
Jedes Mitglied muss einen Dauerauftrag einrichten, auf das Konto des
Clubs.
Hier kann er frei wählen ob er halbjährlich, vierteljährlich oder
jährlich,
überweist. Wenn ein Mitglied sich für die jährliche Variante
entscheidet, braucht er dem Club nur eine Pauschale von 60€ (Aktive) zu
überweisen. Für Inaktive
beträgt die Pauschale 30€ . Bei den beiden anderen Varianten bleibt der
normale Clubbeitrag
bestehen. Aktive 6€ (72€) und Inaktive 3€ (36€).
Erwerb der Mitgliedschaft in Ausnahmefällen über den Vorstand
bzw. durch die Club Mitglieder zu entscheiden.
§5 Ende der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche oder mündliche
Erklärung an den Vorstand. Ein Mitglied scheidet aus, wenn
es nicht im Interesse des Opel Clubs handelt oder die
Pflichten grob verletzt! Das Ausscheiden entscheidet der
Vorstand des Opel Club St. Wendel.
§6 Rechte und Pflichten des Mitglieds:
Das Mitglied hat nach den Bestimmungen des Opel Club
St. Wendel Sitz und Stimme. Das Mitglied kann jederzeit an
den Versammlungen teilnehmen und hat Anspruch auf Rede-
Recht. Das Mitglied ist verpflichtet, sich für die Ziele des Clubs
einzusetzen und die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft
zu erfüllen.
§7 Ordnungsmaßnahmen:
Bei Verstoß gegen die Rechte oder Pflichten hat der 1 Vorsitzende oder
der 2 Vorsitzende
die Pflicht dies sofort bekannt zu geben und der betreffenden Person
eine
a) Verwarnung
b) Verweis
c) Abmahnung
d) Aberkennung der Mitgliedschaft und damit auch die Aberkennung, den
Namen des Opel Clubs tragen zu dürfen.
Ein Mitglied Muss nach der 3 Abmahnung den Club verlassen und darf den
Namen
Opel Club St. Wendel nicht mehr tragen.
§8 Rechte des Betroffenen:
Vor jeder Ordnungsmaßnahme muss der Betroffene angehört werden.
§9 Vorstand:
Der Vorstand besteht aus:
a) 1. und 2. Vorsitzender
b) Kassenwart
c) Schriftführer
Der Vorstand hat alle 6 Monate eine Vorstandsitzung zu machen,
desweiteren muss die Sitzung
1 Woche vorher angesagt werden
und vom Schriftführer zu Protokollieren.
§10 Mitgliedsversammlungen:
Die Mitgliedsversammlung wird jedem Mitglied schriftlich bzw.
mündlich übermittelt. Das Erscheinen ist Pflicht! Bei Krankheit
oder anderweitigen dringenden Terminen solltet man kurz Bescheid
sagen.
Wenn ein Mitglied sich schon ein halbes Jahr nicht mehr gemeldet hat,
wird dies 3-mal angemahnt. Wenn bei der 3 Mahnung keine Reaktion kommt
wird das Mitglied aus der Clubgemeinschaft ausgeschlossen. Es wird ein
Termin
gesetzt für den Ausstehenden Geldbetrag (wenn vorhanden) zu begleichen.
§11 Wahlen:
Die Wahlen der Vorstandsmitglieder sind geheim.
Die Vorstandswahlen des Opel Club St. Wendel finden alle
10 Jahre statt.
Der Vorstand kann während dieser Zeit nicht gestürzt werden.
Am 27.10.2008 wurde durch eine geheime Wahl der Beschluss gefasst dass
der bestehende Vorstand nur noch alle 10 Jahre gewählt wird
a) 1. und 2. Vorsitzender Wilhelm Martin / Neufang Partrick
b) Kassenwart Wilhelm Christine
c) Schriftführer Neufang Nicole
§12 Schriftzüge und ähnliche
Schriftzüge ( T-Shirts, Scheibenaufkleber usw. ) werden dem
Mitglied erst nach der Probezeit ausgehändigt. Nach Austritt
oder Ausschluss sind alle Artikel, die den Schriftzug Opel Club
St. Wendel tragen zu entfernen oder zurückzugeben.
§13 Beschlussfähigkeit: (§ 13 a Gründer des Opel Club St.Wendel)
Die Organe (1 Vorsitzende 2 Vorsitzende) des Opel Clubs sind
beschlussfähig; bei Festen und
Veranstaltungen. Und tragen die Verantwortung über den Club.
§ 13 a 1.
Die Gründer des Opel Club St.Wendel können nicht aus der i.G
Ausgeschlossen werden.
§ 13 a 2.
Die Gründer sind Marco Lauer wohnhaft Namborn 1. Vorsitzender
Die Gründer sind Martin Wilhelm wohnhaft Güdesweiler 2. Vorsitzender
§ 14 Geldgeschäfte ( Konto)
Vollmacht über das Clubkonto hat nur der 1 Vorsitzende; jeglicher
Zahlungsverkehr geht
über den Vorstand
( das heißt Ausgaben aus der Clubkasse müssen mit dem 1 Vorsitzenden
abgeklärt werden.)
Der Vorstand des Opel Club St. . Wendel