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Opel Club St. Wendel - News: Satzung des Opel Club St.Wendel

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Satzung des Opel Club St.Wendel

Clubanmeldung





Satzung
des Opel - Club St.Wendel



§1 Name und Sitz: Opel – Club St. Wendel Dorfstraße 29 66649 Güdesweiler



§2 Zweck: Eine Interessen Gemeinschaft zur Förderung

der Geselligkeit. Wir erreichen dies durch gemeinsame

Aktivitäten; z.B. Grillen, Fahrten zu Opel Treffen und

verschiedenen Veranstaltungen.

Mittel des Vereins (Geld, Material) dürfen nur benutzt werden,

wenn sie dem Nutzen des Opel Clubs dienen!! Bei Auf-

lösung des Opel Clubs wird das gesamte Vermögen

an eine soziale Einrichtung gespendet. Diese Aktion entscheidet

der 1 Vorsitzende wie, wo und wann das Geld gespendet wird.



§3 Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft:

Mitglied des Opel Club St. Wendel kann jeder werden, der

mindestens 18 Jahre alt ist und einen Opel fährt (egal ob Mann

oder Frau), jedoch müssen die Regeln des Opel Clubs

akzeptiert und befolgt werden.



§4 Erwerb der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft im Opel-Club St. Wendel kann erworben

werden durch 10-maliges Erscheinen zu den Sitzungen, danach

erfolgt eine geheime Abstimmung durch den Club; das Ganze muss

einstimmig beschlossen werden.

Der Clubbeitrag beträgt: Aktive 6€ und Inaktive 3€.

Jedes Mitglied muss einen Dauerauftrag einrichten, auf das Konto des
Clubs.

Hier kann er frei wählen ob er halbjährlich, vierteljährlich oder
jährlich,

überweist. Wenn ein Mitglied sich für die jährliche Variante

entscheidet, braucht er dem Club nur eine Pauschale von 60€ (Aktive) zu
überweisen. Für Inaktive

beträgt die Pauschale 30€ . Bei den beiden anderen Varianten bleibt der
normale Clubbeitrag

bestehen. Aktive 6€ (72€) und Inaktive 3€ (36€).

Erwerb der Mitgliedschaft in Ausnahmefällen über den Vorstand

bzw. durch die Club Mitglieder zu entscheiden.



§5 Ende der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss.

Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche oder mündliche

Erklärung an den Vorstand. Ein Mitglied scheidet aus, wenn

es nicht im Interesse des Opel Clubs handelt oder die

Pflichten grob verletzt! Das Ausscheiden entscheidet der

Vorstand des Opel Club St. Wendel.



§6 Rechte und Pflichten des Mitglieds:

Das Mitglied hat nach den Bestimmungen des Opel Club

St. Wendel Sitz und Stimme. Das Mitglied kann jederzeit an

den Versammlungen teilnehmen und hat Anspruch auf Rede-

Recht. Das Mitglied ist verpflichtet, sich für die Ziele des Clubs

einzusetzen und die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft

zu erfüllen.



§7 Ordnungsmaßnahmen:

Bei Verstoß gegen die Rechte oder Pflichten hat der 1 Vorsitzende oder
der 2 Vorsitzende

die Pflicht dies sofort bekannt zu geben und der betreffenden Person
eine

a) Verwarnung

b) Verweis

c) Abmahnung

d) Aberkennung der Mitgliedschaft und damit auch die Aberkennung, den
Namen des Opel Clubs tragen zu dürfen.

Ein Mitglied Muss nach der 3 Abmahnung den Club verlassen und darf den
Namen

Opel Club St. Wendel nicht mehr tragen.



§8 Rechte des Betroffenen:

Vor jeder Ordnungsmaßnahme muss der Betroffene angehört werden.



§9 Vorstand:

Der Vorstand besteht aus:

a) 1. und 2. Vorsitzender

b) Kassenwart

c) Schriftführer

Der Vorstand hat alle 6 Monate eine Vorstandsitzung zu machen,
desweiteren muss die Sitzung

1 Woche vorher angesagt werden

und vom Schriftführer zu Protokollieren.



§10 Mitgliedsversammlungen:

Die Mitgliedsversammlung wird jedem Mitglied schriftlich bzw.

mündlich übermittelt. Das Erscheinen ist Pflicht! Bei Krankheit

oder anderweitigen dringenden Terminen solltet man kurz Bescheid

sagen.

Wenn ein Mitglied sich schon ein halbes Jahr nicht mehr gemeldet hat,

wird dies 3-mal angemahnt. Wenn bei der 3 Mahnung keine Reaktion kommt

wird das Mitglied aus der Clubgemeinschaft ausgeschlossen. Es wird ein
Termin

gesetzt für den Ausstehenden Geldbetrag (wenn vorhanden) zu begleichen.



§11 Wahlen:

Die Wahlen der Vorstandsmitglieder sind geheim.

Die Vorstandswahlen des Opel Club St. Wendel finden alle

10 Jahre statt.

Der Vorstand kann während dieser Zeit nicht gestürzt werden.

Am 27.10.2008 wurde durch eine geheime Wahl der Beschluss gefasst dass
der bestehende Vorstand nur noch alle 10 Jahre gewählt wird

a) 1. und 2. Vorsitzender Wilhelm Martin / Neufang Partrick

b) Kassenwart Wilhelm Christine

c) Schriftführer Neufang Nicole



§12 Schriftzüge und ähnliche

Schriftzüge ( T-Shirts, Scheibenaufkleber usw. ) werden dem

Mitglied erst nach der Probezeit ausgehändigt. Nach Austritt

oder Ausschluss sind alle Artikel, die den Schriftzug Opel Club

St. Wendel tragen zu entfernen oder zurückzugeben.



§13 Beschlussfähigkeit: (§ 13 a Gründer des Opel Club St.Wendel)

Die Organe (1 Vorsitzende 2 Vorsitzende) des Opel Clubs sind
beschlussfähig; bei Festen und

Veranstaltungen. Und tragen die Verantwortung über den Club.

§ 13 a 1.

Die Gründer des Opel Club St.Wendel können nicht aus der i.G
Ausgeschlossen werden.

§ 13 a 2.

Die Gründer sind Marco Lauer wohnhaft Namborn 1. Vorsitzender

Die Gründer sind Martin Wilhelm wohnhaft Güdesweiler 2. Vorsitzender



§ 14 Geldgeschäfte ( Konto)

Vollmacht über das Clubkonto hat nur der 1 Vorsitzende; jeglicher
Zahlungsverkehr geht

über den Vorstand

( das heißt Ausgaben aus der Clubkasse müssen mit dem 1 Vorsitzenden
abgeklärt werden.)



Der Vorstand des Opel Club St. . Wendel

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